Regulierung

Campingplatzordnung

Nachfolgend finden Sie die auf unserem Campingplatz geltende Ordnung, die das Verhältnis zwischen den Gästen regeln und einen angenehmen Aufenthalt gewährleisten soll:

  • Buchungen: wir bitten Sie aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen, die bei Buchung vereinbarten Ankunfts- und Abfahrtszeiten einzuhalten.
  • Stellplatz: die Zuteilung eines Stellplatzes erfolgt durch die Direktion; alle Gäste erhalten beim Check-in aus Sicherheitsgründen ein der Identifizierung des Campingplatzes dienendes Armband. Es ist untersagt, ohne vorherige Genehmigung seitens der Betreiber den Stellplatz zu wechseln. Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte müssen entsprechend den Anweisungen der Direktion angeordnet werden, die auch berechtigt ist, Personen oder Materialien den Zugang zu verweigern, die sie für nicht geeignet erachtet. Das Abstellen von Fahrzeugen ist in den von der Direktion ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Letztere kann bei Bedarf auch entscheiden, das Fahrzeug an anderer Stelle abzustellen, um die Installation eines Zeltes oder Wohnmobil/Wohnwagens zu ermöglichen.
  • Abfahrtszeit: der Stellplatz muss innerhalb 10.00 Uhr freigegeben werden, danach wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt.
  • Reception: die Reception öffnet um 9.00 Uhr und schließt um 21.00 Uhr. Barzahlungen sind von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr möglich, danach schließt die Kasse des Campingplatzes. Sie erhalten bei Ankunft eine Liste mit den Öffnungszeiten: bitte bewahren Sie diese gut auf und beachten Sie, dass außerhalb der aufgeführten Zeiten keine Serviceleistungen erbracht werden.

Ankunft bis spätestens 18.00 Uhr.

  • PKWs: PKWs müssen an den vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jeweils nur einem Fahrzeug pro Stellplatz Zutritt und Aufenthalt gewährt. Vom 01.06. bis 31.08. müssen Fahrzeuge auf dem im Inneren der Struktur vorgesehenen Parkplatz geparkt werden.
  • Schranke: die Schranke öffnet um 8.00 Uhr und schließt um 23.00 Uhr; außerhalb dieser Zeit wird sie nur im Notfall geöffnet. Wer den Campingplatz früher verlassen möchte, muss das Fahrzeug außerhalb des Campingplatzes geparkt lassen und den Fußgängerdurchgang (an der Seite der Schranke) zum Verlassen benutzen.
  • Externe Gäste: wir bitten Sie, uns eventuelle Gäste zu melden, die Sie während Ihres Aufenthalts auf den Campingplatz einführen möchten. Wir müssen jederzeit Kenntnis haben, welche Personen sich auf dem Campingplatz aufhalten und bitten Sie daher, Ihre Gäste bei Ankunft an der Reception registrieren zu lassen. Die Gäste der Camper erhalten nur mit Genehmigung der Direktion Zutritt, und, bei Aufenthalten von mehr als einer Stunde, nur nach Bezahlung einer Eintrittsgebühr und nach Hinterlegung der Dokumente und Einwilligung in vorliegende Campingplatzordnung. Externe Gäste haben Zutritt zum Campingplatz von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr; nach dieser Zeit müssen sie die Struktur verlassen, während sie im Fall einer Übernachtung die Direktion benachrichtigen und die vorgesehene Übernachtungsgebühr entrichten müssen. Gäste müssen den Campingplatz bis spätestens 12.00 Uhr des nächsten Tages verlassen. Der externe Gast kann bei fehlender Aufenthaltsgenehmigung seitens der Direktion zusammen mit der Gruppe der Camper vom Campingplatz verwiesen werden. Minderjährige müssen im Besitz eines Ausweisdokuments sein und erhalten Zugang nur in Begleitung einer erwachsenen Person, die die volle Verantwortung für die minderjährige Person übernimmt.
  • Müll: Müll muss in den vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Wir geben gerne Auskunft über die jeweils zu benutzenden Mülltonnen.
  • Chemische Toiletten: es ist untersagt, die chemischen Toiletten in die Sanitäranlagen zu entleeren. Der Campingplatz ist gemäß Gesetz 319-1976 mit einer speziellen Entleerungsanlage für chemische Toiletten ausgestattet.
  • Strom: die Direktion übernimmt bei Stromausfall keinerlei Haftung und ist zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.
  • Umgebung: es ist untersagt, in der Umgebung des Campingplatzes oder den Beeten im Inneren des Campingplatzes Steine zu sammeln und diese auf den Stellplatz zu bringen.
  • Fischen im See: zum Fischen im See sind eine Lizenz und Erlaubnis erforderlich. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe von € 200,00 pro Person geahndet. Informationen erhalten Sie bei der Direktion, die Ihnen gerne bei allen bürokratischen Angelegenheiten behilflich ist.
  • Schäden: wer Schäden zu Lasten des Campingplatzes oder der anderen Gäste verursacht, muss für diese auf eigene Kosten aufkommen.
  • Kinder: Kinder bis 10 Jahre dürfen die unterschiedlichen Strukturen (insbesondere Bäder und Duschen) nur in Begleitung benutzen. Die Eltern haften für das Verhalten der eigenen Kinder, die beaufsichtigt werden müssen, um andere Gäste nicht zu stören.
  • Hunde: Hunde müssen an der Leine gehalten werden und Maulkorb tragen, wenn sie gefährlich sind. Wir empfehlen, die Hinterlassenschaften der Tiere vor dem Campingplatzgelände zu entsorgen und zu diesem Zweck Hundehygienetüten zu verwenden. Für Schäden an Personen oder Sachen haften die Halter.
  • Keine Kreditkarte – nur Barzahlung

Die Direktion übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen.

Außerdem ist folgendes untersagt:

  • Abfall auf den Boden werfen
  • Löcher oder Gräben ausheben
  • außerhalb der vorgesehenen Bereiche Feuer machen
  • Vegetation beschädigen
  • Flüssigkeiten, Öle oder Brennmaterial auf dem Gelände entleeren
  • Wasser entleeren
  • Konstruktionen jeglicher Art errichten
  • Gegenstände an Bäumen aufhängen
    • außerhalb der vorgesehenen Spülbecken Geschirr spülen oder Wäsche waschen
      • den Grill oder das Barbecue unsachgemäß benutzen und Schäden oder Störungen verursachen
    • Schuhe in den Waschbecken oder Duschen waschen
    • Waschbecken zum Waschen von Plastikabdeckungen, Planen, Heringen oder
      ähnlichen Materialien benutzen.

Der Zutritt zum Campingplatz beinhaltet die Akzeptanz und vollständige Befolgung der vorliegenden Ordnung, die Sie beim Check-in erhalten und die Sie und Ihre Gäste einhalten müssen. Die Direktion behält sich das Recht vor, Camper, die der vorliegenden Ordnung zuwiderhandeln, vom Campingplatz zu verweisen.

Die Direktion haftet nicht für die Benutzung von Sportgeräten oder für Schäden durch Blitzschlag, Überschwemmungen, Sturm, Wetterkatastrophen, umstürzende Pflanzen usw. Außerdem haftet sie auf keinen Fall für verlorene Gegenstände oder eventuellen Diebstahl zu Lasten des Campers.

Die Direktion behält sich das Recht vor, Schadenersatz wegen eventuell vom Camper oder von dessen Gästen verursachte Schäden an Vegetation und Ausrüstung des Campingplatzes gerichtlich einzuklagen.

Die Campingplatzordnung kann jederzeit von der Direktion ergänzt oder geändert werden.